Kein Winterdienst = Keine Haftung? - Immobilienbetreuung von Privat- und Gewerbeobjekten in der DACH-Region - privis
Mobilnavigation

Kein Winterdienst = Keine Haftung?

Warum Gesundheitskassen dieses Schild lieben.

Für Kinder ist der Winter eine wunderbare Zeit. Schlitten fahren, Schneemann bauen und hier und da eine kleine Schneeballschlacht. Im Erwachsenenalter nimmt der Charme des Winters dann etwas ab. Und als Immobilienbesitzer oder Hausverwalter schafft der Winter fast mehr Probleme, als dass er durch Lebkuchen und Glühwein wieder gut machen könnte.

Ist es so einfach?

Wie man sich zumindest aus der Haftpflicht des Winterdienstes entziehen kann, haben wir in diesem Blog-Beitrag geklärt. In diesem Post möchten wir auf einen weit verbreiteten Irrglauben hinweisen, der mit dem oben aufgeführten Schild zusammenhängt.

Nicht selten sieht man ein Schild mit „Kein Winterdienst – Durchgang auf eigene Gefahr“ an Häusern und Durchgängen. Oft sogar mit dem Hinweis „Keine Haftung“. Aber kann man sich so einfach aus der Verantwortung stehlen?

Die Antwort lautet: Nein. Denn §93 der Straßenverkehrsordnung regelt eindeutig, dass jeder Eigentümer einer Liegenschaft in Ortsgebieten – ausgenommen unverbaute, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften – für die Schneeräumung aufkommen muss. Ein einfaches Schild reicht demnach nicht aus, um sich von dieser Pflicht zu befreien.

Warum gefällt Gesundheitskassen dieses Schild?

Wie so oft, ergeben sich hier Haftungsfragen. Denn, wer unter der Annahme ein einfaches Schild könnte von der Räumpflicht befreien, keinen Winterdienst durchführt kann haftend gemacht werden.

Sollte sich auf dem ungeräumten Abschnitt vor der Liegenschaft eine Person verletzen, die anschließend behandelt werden muss, ergibt sich daraus oft eine Gelegenheit für Gesundheitskassen, diese Kosten über den haftenden Eigentümer wieder einzuholen. Gerade bei einem Bruch können hier schnell hohe Summen zusammenkommen. Hinzu kommt, dass auch ein Verdienstausfall, sowie Schadenersatz für Personen- als auch Sachschäden geklagt werden können.

Einfachste Lösung: Übertragung der Haftpflicht

Übertragen Sie den Winterdienst einfach uns. Wer als Eigentümer den Winterdienst einer Firma überträgt, hat auch die Haftung übertragen. Und muss vor allem nicht mehr bei jedem Wetter raus vor die Tür. So wird der Winter dann doch wieder etwas wie früher.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch und genießen Sie den Winter wie früher.