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Wiener Rattenverordnung

Pflicht ist Pflicht. Wir übernehmen sie für Sie.

Wir helfen Ihnen, Ihre gesetzliche Pflicht zu erfüllen

In Wien sind Liegenschaftseigentümer:innen gesetzlich verpflichtet, gegen Ratten vorzubeugen und sie im Bedarfsfall zu bekämpfen. Die Wiener Rattenverordnung schreibt regelmäßige Kontrollen durch ein zugelassenes Schädlingsbekämpfungsunternehmen vor und verlangt eine dreijährige Dokumentation aller Maßnahmen. Wir übernehmen diese Pflicht vollständig für Sie – ob privates Wohnhaus oder Unternehmen.

Leistungen für Privatpersonen

  • Regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle Ihrer Liegenschaft durch ein zugelassenes Unternehmen
  • Sofortige Bekämpfungsmaßnahmen bei Rattenbefall oder Befallsgefahr
  • Lückenlose Dokumentation aller Kontrollen und Maßnahmen für die vorgeschriebenen drei Jahre
  • Beratung zu baulichen und hygienischen Präventionsmaßnahmen

Leistungen für Unternehmen

  • Objektweites Monitoring gemäß den in der Rattenverordnung festgelegten Kontrollintervallen
  • Sofortmaßnahmen bei Befall, um Betriebsausfälle und behördliche Beanstandungen zu vermeiden
  • Rechtssichere Dokumentation als Nachweis gegenüber dem Magistrat der Stadt Wien
  • Integration in bestehende HACCP-Prozesse für Lebensmittelbetriebe

Die Wiener Rattenverordnung im Überblick

Wer ist betroffen?
Ratten müssen auf allen Liegenschaften bekämpft werden, auf denen ein Befall festgestellt wurde oder aufgrund von Nutzung, Lage, Reinlichkeit oder Bauzustand die Gefahr eines Befalls besteht. Verantwortlich sind die Eigentümer:innen beziehungsweise bei Wohnungseigentum die Eigentümergemeinschaft.

Welche Pflichten bestehen?
Eigentümer:innen müssen ihre Liegenschaft regelmäßig durch ein zugelassenes Schädlingsbekämpfungsunternehmen kontrollieren lassen und bei Befall oder Befallsgefahr unverzüglich Bekämpfungsmaßnahmen einleiten. Die konkreten Kontrollintervalle sind in den Anlagen zur Verordnung festgelegt.

Welche Nachweispflichten gelten?
Nachweise über Kontrollen und Bekämpfungsmaßnahmen durch berechtigte Schädlingsbekämpfer:innen müssen drei Jahre lang aufbewahrt und dem Magistrat auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden.

Was passiert bei Gefahr im Verzug?
Bei akuter Gefahr kann die Stadt Wien selbst Sofortmaßnahmen anordnen. Die dabei entstehenden Kosten tragen die Eigentümer:innen der betroffenen Liegenschaft.

Warum gibt es diese Verordnung?
Ratten vermehren sich durch kurze Tragzeiten und 4 bis 12 Jungtiere pro Wurf alle drei bis vier Wochen extrem schnell, dringen in Gebäude ein und verunreinigen Wohnbereiche. Sie übertragen Krankheiten wie Tuberkulose, Typhus, Salmonellose, Hepatitis und Borreliose. Die Verordnung soll dieses Gesundheitsrisiko für die Wiener Bevölkerung minimieren.

Die Wiener Rattenverordnung ist keine Kür, sondern Pflicht – für private Eigentümer:innen ebenso wie für Unternehmen. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur einen Befall, sondern auch behördliche Konsequenzen. Wir übernehmen Kontrolle, Bekämpfung und Dokumentation, damit Sie sich um alles andere kümmern können.

Alles für Ihre Immobilie.

Unser Ansatz

4 Phasen – 1 Partner

Wirksamer Schutz vor Schädlingen entsteht nicht durch eine einzelne Maßnahme, sondern durch ein durchdachtes Zusammenspiel. Mit Vorbeugen, Überwachen, Bekämpfen und Monitoren begleiten wir Ihr Objekt in jeder Phase von der ersten Risikoeinschätzung bis zur laufenden Kontrolle nach erfolgreicher Bekämpfung. Sie haben dabei einen einzigen Partner an Ihrer Seite, der alle vier Schritte aus einer Hand liefert: koordiniert, dokumentiert und gesetzeskonform.

Vorbeugen

Aktive Maßnahmen um Schädlinge fernzuhalten

Überwachen

Überwachende Maßnahmen um einen Befall frühzeitig zu erkennen

Bekämpfen

Innovative und wirksame Methoden 

Dokumentieren

Lückenlose Dokumentation jeder Kontrolle, damit Sie Ihrer gesetzlichen Nachweispflicht jederzeit nachkommen

Häufige Fragen

Ja. Die Verordnung richtet sich an alle Liegenschaftseigentümer:innen in Wien, unabhängig davon, ob es sich um ein privates Wohnhaus, eine Eigentumswohnanlage oder ein Unternehmen handelt.

Wie oft kontrolliert werden muss, ist in den Anlagen zur Rattenverordnung festgelegt und hängt von Faktoren wie Lage, Nutzung und bisherigem Befallsrisiko ab. Wir übernehmen die Einstufung Ihrer Liegenschaft und stellen sicher, dass die vorgeschriebenen Intervalle eingehalten werden.

Bei Gefahr im Verzug kann die Stadt Wien selbst Sofortmaßnahmen anordnen und die entstehenden Kosten den Eigentümer:innen in Rechnung stellen. Zudem drohen bei Kontrollen des Magistrats Beanstandungen, wenn keine Nachweise vorliegen.

Nachweise über Kontrollen und Bekämpfungsmaßnahmen müssen drei Jahre lang aufbewahrt und dem Magistrat auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden. Wir übernehmen diese Dokumentation vollständig für Sie.

Nein. Zur Bekämpfung müssen Eigentümer:innen ein berechtigtes Schädlingsbekämpfungsunternehmen heranziehen. Eigenständige Maßnahmen erfüllen die gesetzliche Vorgabe nicht.

Kontaktieren Sie umgehend einen zugelassenen Schädlingsbekämpfer, der Kontrolle, Bekämpfung und die erforderliche Dokumentation übernimmt. Je früher gehandelt wird, desto einfacher lässt sich der Befall eindämmen.

Nein, es handelt sich um eine spezifisch Wiener Regelung. In Niederösterreich gelten andere Bestimmungen – wir richten uns überall nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Wir übernehmen die komplette Umsetzung: regelmäßige Kontrollen im vorgeschriebenen Intervall, Sofortmaßnahmen bei Befall sowie eine lückenlose, rechtssichere Dokumentation, die Sie im Bedarfsfall direkt dem Magistrat vorlegen können.