Wiener Rattenverordnung
Wir helfen Ihnen, Ihre gesetzliche Pflicht zu erfüllen
Leistungen für Privatpersonen
- Regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle Ihrer Liegenschaft durch ein zugelassenes Unternehmen
- Sofortige Bekämpfungsmaßnahmen bei Rattenbefall oder Befallsgefahr
- Lückenlose Dokumentation aller Kontrollen und Maßnahmen für die vorgeschriebenen drei Jahre
- Beratung zu baulichen und hygienischen Präventionsmaßnahmen
Leistungen für Unternehmen
- Objektweites Monitoring gemäß den in der Rattenverordnung festgelegten Kontrollintervallen
- Sofortmaßnahmen bei Befall, um Betriebsausfälle und behördliche Beanstandungen zu vermeiden
- Rechtssichere Dokumentation als Nachweis gegenüber dem Magistrat der Stadt Wien
- Integration in bestehende HACCP-Prozesse für Lebensmittelbetriebe
Die Wiener Rattenverordnung im Überblick
Wer ist betroffen?
Ratten müssen auf allen Liegenschaften bekämpft werden, auf denen ein Befall festgestellt wurde oder aufgrund von Nutzung, Lage, Reinlichkeit oder Bauzustand die Gefahr eines Befalls besteht. Verantwortlich sind die Eigentümer:innen beziehungsweise bei Wohnungseigentum die Eigentümergemeinschaft.
Welche Pflichten bestehen?
Eigentümer:innen müssen ihre Liegenschaft regelmäßig durch ein zugelassenes Schädlingsbekämpfungsunternehmen kontrollieren lassen und bei Befall oder Befallsgefahr unverzüglich Bekämpfungsmaßnahmen einleiten. Die konkreten Kontrollintervalle sind in den Anlagen zur Verordnung festgelegt.
Welche Nachweispflichten gelten?
Nachweise über Kontrollen und Bekämpfungsmaßnahmen durch berechtigte Schädlingsbekämpfer:innen müssen drei Jahre lang aufbewahrt und dem Magistrat auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden.
Was passiert bei Gefahr im Verzug?
Bei akuter Gefahr kann die Stadt Wien selbst Sofortmaßnahmen anordnen. Die dabei entstehenden Kosten tragen die Eigentümer:innen der betroffenen Liegenschaft.
Warum gibt es diese Verordnung?
Ratten vermehren sich durch kurze Tragzeiten und 4 bis 12 Jungtiere pro Wurf alle drei bis vier Wochen extrem schnell, dringen in Gebäude ein und verunreinigen Wohnbereiche. Sie übertragen Krankheiten wie Tuberkulose, Typhus, Salmonellose, Hepatitis und Borreliose. Die Verordnung soll dieses Gesundheitsrisiko für die Wiener Bevölkerung minimieren.
Die Wiener Rattenverordnung ist keine Kür, sondern Pflicht – für private Eigentümer:innen ebenso wie für Unternehmen. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur einen Befall, sondern auch behördliche Konsequenzen. Wir übernehmen Kontrolle, Bekämpfung und Dokumentation, damit Sie sich um alles andere kümmern können.
Unser Ansatz
4 Phasen – 1 Partner
Vorbeugen
Aktive Maßnahmen um Schädlinge fernzuhalten
Überwachen
Überwachende Maßnahmen um einen Befall frühzeitig zu erkennen
Bekämpfen
Innovative und wirksame Methoden
Dokumentieren
Lückenlose Dokumentation jeder Kontrolle, damit Sie Ihrer gesetzlichen Nachweispflicht jederzeit nachkommen
Häufige Fragen
Gilt die Wiener Rattenverordnung auch für private Wohnhäuser?
Ja. Die Verordnung richtet sich an alle Liegenschaftseigentümer:innen in Wien, unabhängig davon, ob es sich um ein privates Wohnhaus, eine Eigentumswohnanlage oder ein Unternehmen handelt.
Wie oft muss meine Liegenschaft kontrolliert werden?
Wie oft kontrolliert werden muss, ist in den Anlagen zur Rattenverordnung festgelegt und hängt von Faktoren wie Lage, Nutzung und bisherigem Befallsrisiko ab. Wir übernehmen die Einstufung Ihrer Liegenschaft und stellen sicher, dass die vorgeschriebenen Intervalle eingehalten werden.
Was passiert, wenn ich die Kontrollen nicht durchführen lasse?
Bei Gefahr im Verzug kann die Stadt Wien selbst Sofortmaßnahmen anordnen und die entstehenden Kosten den Eigentümer:innen in Rechnung stellen. Zudem drohen bei Kontrollen des Magistrats Beanstandungen, wenn keine Nachweise vorliegen.
Wie lange muss ich die Nachweise aufbewahren?
Nachweise über Kontrollen und Bekämpfungsmaßnahmen müssen drei Jahre lang aufbewahrt und dem Magistrat auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden. Wir übernehmen diese Dokumentation vollständig für Sie.
Darf ich die Bekämpfung selbst durchführen?
Nein. Zur Bekämpfung müssen Eigentümer:innen ein berechtigtes Schädlingsbekämpfungsunternehmen heranziehen. Eigenständige Maßnahmen erfüllen die gesetzliche Vorgabe nicht.
Was mache ich, wenn ich einen Rattenbefall bemerke?
Kontaktieren Sie umgehend einen zugelassenen Schädlingsbekämpfer, der Kontrolle, Bekämpfung und die erforderliche Dokumentation übernimmt. Je früher gehandelt wird, desto einfacher lässt sich der Befall eindämmen.
Gilt die Rattenverordnung auch außerhalb von Wien?
Nein, es handelt sich um eine spezifisch Wiener Regelung. In Niederösterreich gelten andere Bestimmungen – wir richten uns überall nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Wie unterstützt privis bei der Einhaltung der Verordnung?
Wir übernehmen die komplette Umsetzung: regelmäßige Kontrollen im vorgeschriebenen Intervall, Sofortmaßnahmen bei Befall sowie eine lückenlose, rechtssichere Dokumentation, die Sie im Bedarfsfall direkt dem Magistrat vorlegen können.