Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind eine effektive Unterstützung für die Einsatzkräfte. Sie sichern Fluchtwege, machen einen schnellen Einsatz möglich und verringern die thermische Belastung im Gebäude und dadurch die Einsturzgefahr. Das klappt aber nur, wenn sie im Brandfall funktionieren. Dafür wird regelmäßig eine RWA Prüfung vom geschulten Fachmann durchgeführt.
Als Betreiber oder Brandschutzbeauftragter sind Sie dafür verantwortlich, den Brandschutz in Schuss zu halten. Wir entlasten Sie und übernehmen die sachgemäße RWA Wartung für Sie. Sie möchten ein Angebot? Melden Sie sich.
In nicht bewohnten Gebäuden ist das Ziel der RWA, Rauch und Wärme abzuführen und den Fluchtweg für Einsatzkräfte freizuhalten. Die RWA Wartung ist mindestens einmal jährlich lt. der Technischen Richtlinie für vorbeugenden Brandschutz TRVB S 125 durchzuführen.
In den Treppenhäusern bewohnter Gebäude muss die RA das Treppenhaus natürlich entlüften. Über das Öffnen einer Lichtkuppel oder eines Fensters zieht der Rauch ins Freie. Die Wartung ist laut der Technischen Richtlinie für vorbeugenden Brandschutz TRVB 111 S alle zwei Jahre vorgeschrieben und wird von den gängigsten Herstellern alle 12 Monate empfohlen.